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Dieses Thema hat 20 Antworten
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 Zeitgeschehen
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Cailin Offline




Beiträge: 1.050

27.07.2008 12:24
#16 RE: Die Meldung des Tages Antworten

Zitat von Perry Rhodan
Zum Kotzen!


Da kann ich nur zustimmen! Ist das Ding erstmal zugelassen, was schon schlimm genug wäre, ist der Weg auf den Teller doch schon vorprogammiert!


Besucht mich mal und lasst mir Grüße da...

Träume zeigen die Welt nicht immer wie sie einem gefällt!



ophelia Offline




Beiträge: 252

30.07.2008 12:41
#17 RE: Die Meldung des Tages Antworten

Schlimm sowas. Wer weiß, was wir eh schon alles essen, ohne es zu wissen

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"Das gewöhnliche Leben ungewöhnlich leben."
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"Allvater waltet,
Alfen verstehen,
Wanen wissen,
Nornen weisen,
Iwidie nährt,
Menschen dulden,
Thursen erwarten,
Walküren trachten."


(Aus "Odin´s Rabenzauber", Die Edda)

Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

05.08.2008 12:06
#18 RE: Die Meldung des Tages Antworten

Da hilft nur dasselbe zu tun, wie alle anderen hier: Nicht drüber aufregen (anscheinend)


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Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

11.09.2008 23:19
#19 RE: Die Meldung des Tages Antworten

ARD, ZDF, die beiden großen Journalisten-Gewerkschaften und Verlegerbände protestieren gemeinsam gegen das geplante BKA-Gesetz: Mit einem Unterparagraf werde der Informantenschutz weiter ausgehebelt. Am Montag findet eine Expertenanhörung zum Gesetz im Bundestag statt - Medienvertreter sind nicht dabei.

Datenschützer, Juristen und Polizeivertreter werden bei der Anhörung im Innenausschuss des Bundestags ihre Einschätzungen umstrittenen Gesetz abgeben und den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. "Wir sind nicht eingeladen worden", sagt Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbandes, tagesschau.de. Dabei sind Journalisten von dem neuen Gesetz erheblich betroffen: Das meinen neben dem DJV auch ARD und ZDF, die zu ver.di gehörende Deutsche Journalisten-Union (dju) und andere Medienverbände in einer gemeinsamen Erklärung. Im Paragraf 20 des neuen Gesetzes soll festgelegt werden, dass das Bundeskriminalamt zum Zweck der Terrorabwehr zum Beispiel Wohnungen durchsuchen und Unterlagen sicherstellen darf - auch bei Kontaktpersonen von Verdächtigen. Ausnahmen gelten für Geistliche und Abgeordnete - für Journalisten ist hingegen kein besonderer Schutz durch ein Zeugnisverweigerungsrecht vorgesehen.
Die Medienverbände sehen dadurch das Pressegeheimnis bedroht: Informanten würden sich Journalisten nicht mehr anvertrauen, weil sie Angst hätten, dass Informationen an die Ermittlungsbehörden gelangen könnten. Kooperieren Journalisten nicht mit dem BKA, drohen ihnen laut Gesetz wie anderen Bürgern auch Zwangsmaßnahmen, etwa Zwangsgelder und Beugehaft.

"Ein Grundrecht, dass Politiker in Sonntagsreden gerne garantieren, wird ausgehebelt. Die Presse darf nicht zum Vehikel für die Polizei bei ihren Ermittlungen werden", sagt die Geschäftsführerin der dju, Ulrike Maercks-Franzen. "Der Entwurf entzieht Journalisten den Schutz, den sie bei ihren Recherchen unbedingt brauchen'", erklärt der DJV-Vorsitzende Michael Konken.
Dass die Regelung nach den Plänen der Bundesregierung kommen soll, steht seit Monaten im Gesetzentwurf. Aber: "Vorher hat die Diskussion um die im Gesetz vorgesehene Online-Durchsuchung andere Aspekte überlagert", erklärt Dorothee Bölke, Anwältin für Medienrecht in Hamburg, warum die Verbände sich erst jetzt zu Wort melden. Auch hatte bereits seit Anfang 2008 die im Zusammenhang mit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geänderte Paragraf 160 der Strafprozessordnung das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten beschnitten.
Doch nach Ansicht der Medienverbände geht der Entwurf des BKA-Gesetzes in seinem Paragrafen 20u "erheblich über die bisherige Rechtslage" hinaus: Es bestehe nicht mehr die gesetzliche Pflicht, zwischen dem öffentlichen Interesse an der Gefahrenabwehr einerseits und dem Vertrauensschutz der Journalisten andererseits abzuwägen. "Faktisch tritt die Pressefreiheit hinter die Ermittlungen des BKA zurück", schreiben sie an den Innenausschuss. "Gefahrenabwehr" sei ein dehnbarer Begriff, kritisiert auch Medienanwältin Bölke.

Aus dem Bundesinnenministerium, das für den Gesetzentwurf verantwortlich ist, heißt es hingegen lapidar: "Der Weg der Strafprozessordnung wird beschritten. Das ist also nichts neues". Der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD), an den sich das Protestschreiben der Verbände richtet, teilte tagesschau.de mit, er gehe davon aus, dass bei der Ausschuss-Anhörung am Montag "auch die Frage des Schutzes journalistischer Arbeit thematisiert wird. Dabei ist freilich zu sehen, dass mit dem angestrebten Gesetz Fragen der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus geregelt werden sollen, es also nicht um allgemeine Kriminalität geht." Dass keine Medienvertreter direkt angehört würden, liege aber nicht an ihm: Wie im Bundestag üblich würden die eingeladenen Fachleute von den im Ausschuss vertretenen Bundestagsfraktionen benannt.


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Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

25.09.2008 11:38
#20 RE: Die Meldung des Tages Antworten

Wo Wikipedia-Artikel zum Sterben hingehen

Gut 2,5 Millionen Artikel gibt es in der englischsprachigen Ausgabe von Wikipedia. Doch nicht alle genügen den Anforderungen der Online-Enzyklopädie. Irrelevant, unsinnig, nicht belegbar, abseitig - wird ein solches Verdikt gefällt, dann fliegt der Text gnadenlos raus. Doch auch diese Beiträge sterben nicht für immer: Die Betreiber einer Website haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Texten eine Art zweites Leben zu schenken.

Auf Deletionpedia landen automatisch alle englischsprachigen Artikel, die durch das Raster von Wikipedia gefallen sind. Zu neuer Blüte gelangen sie dort jedoch nicht unbedingt: Sie werden aller ihrer multimedialen Inhalte beraubt und sind auch nicht mehr editier- oder aktualisierbar, führen also eine Art Zombie-Dasein. Ob es sich dabei um ein Omen für die Inhalte handelt, mag dahingestellt sein. Jedenfalls ist jüngst auch ein Artikel über die Geschichte der SPD auf dem Online-Friedhof gelandet.

Das ist doch wichtig!Trotzdem lohnt sich ein Besuch der Deletionpedia, findet sich dort auch die eine oder andere Perle: So kann man dort eine Auflistung sämtliche Strafarbeiten, die Bart Simpson während der Vorspänne der Zeichentrickserie "Die Simpsons" zu erledigen hatte, bewundern. Bemerkenswert ausführlich ist auch die Liste der Songs, die Britney Spears nicht veröffentlicht hat. Und wer möchte nicht gerne wissen, in welchen Spielfilmen die Heilsarmee vorkommt?

Deletionpedia löschen?Auf Deletionpedia haben sich bereits mehr als 60.000 Artikel angesammelt. Die Site ist mittlerweile so beliebt, dass ihr Server immer wieder unter der Last der Anfragen zusammenbricht. Das hätte sich zwischenzeitlich fast geändert, denn die Website droht eine der wichtigsten Links zu verlieren: Bei Wikipedia stand der Artikel über Deletionpedia selbst zur Disposition. Inzwischen wurde jedoch seine Relevanz ausdrücklich bestätigt. Doch selbst wenn es zum Äußersten gekommen wäre - schlimmstenfalls hätte der Eintrag sein letztes Heim auf Deletionpedia selbst gefunden.

http://deletionpedia.com/



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Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

14.10.2008 19:33
#21 RE: Die Meldung des Tages Antworten
BGH bestätigt Freispruch für Ex-EnBW-Chef Claassen
"Mangel an Beweisen" in der WM-Ticket-Affäre
Der Freispruch für den früheren Chef des Energieversorgers EnBW, Utz Claassen, in der sogenannten WM-Ticket-Affäre, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof sprach Claassen vom Vorwurf der Korruption frei und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom November 2007.

Der Vorsitzende Richter Armin Nack verwies bei der Urteilsverkündung auf "erhebliche belastende Indizien". Schlussendlich erfolgte der Freispruch aber aus Mangel an Beweisen. Claassen sei nicht nachzuweisen gewesen, dass er sieben Politikern Logenplätze für die Fußball-WM 2006 im Gegenzug für eine Dienstleistung geschenkt habe.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen den Freispruch des Landgerichtes Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof nun entscheiden musste. Als einer der Großsponsoren verfügte der Energiekonzern EnBW neben einem Kartenkontingent auch über Logen in Fußballstadien während der WM. Mit der Weihnachtspost versendete Claassen Freikarten mit Bewirtung unter anderen an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger, dessen Umweltministerin Tanja Gönner und den Berliner Umweltstaatssekretär Matthias Machnig.
Keiner der Gutscheine wurde dann aber tatsächlich eingelöst. Zwei Politiker nahmen ihre ursprüngliche Zusage allerdings erst zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft ermittelte.

Anders als das Landgericht Karlsruhe sah der BGH in den Ticket-Gutscheinen im Wert von etwa 240 Euro "einen beträchtlichen ökonomischen Vorteil". Er bestätigte aber die Entscheidung, dass bei Claassen kein vorsätzliches Handeln und damit eine "Unrechtsvereinbarung" festzustellen war.
Wegen der Sponsorenstellung von EnBW sah schon das Landgericht Karlsruhe bei seiner Freispruch-Entscheidung keine strafbare Vorteilsgewährung. Im Urteil vom 28. November 2007 heißt es, in der von einem Sponsor ausgesprochenen Einladung hochrangiger Amtsträger zu einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung "ist grundsätzlich keine Vorteilsgewährung zu sehen". Claassen war im September 2007 auf eigenen Wunsch vor Ablauf seines Vertrages bei EnBW zurückgetreten.

Von der schriftlichen Urteilsbegründung erwarten sich Prozessbeobachter präzisere Informationen des BGH, wie Grenzfälle etwa im Sportsponsoring künftig zu bewerten sind und das Motiv eines Täters festgestellt werden kann. Als Kriterien nannte der Vorsitzende Richter etwa die Stellung des Amtsträgers, dem ein Vorteil angeboten wird sowie Art und d

http://www.tagesschau.de/inland/claassen102.html


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